Datenschutz und Weihnachtsgeschenke
Was hat Datenschutz mit Weihnachtsgeschenken zu tun? Bei genauerem Hinsehen wird klar, dass auch hier das Thema Datenschutz immer mehr an Bedeutung gewinnt. Dazu hat das ULD Schleswig-Holstein viele nützliche Tipps und Hinweise zusammengestellt, die sicherlich dazu anregen, bei manchen Geschenken mal genauer hinzusehen.
Hier die Pressemitteilung des ULD Schleswig-Holstein:
Datenschutz unter dem Weihnachtsbaum – Tipps gegen Datenschutzrisiken bei Weihnachtsgeschenken
Inzwischen weiß nicht nur der Weihnachtsmann, ob die Beschenkten brav sind. Denn viele Produkte, die am 24. Dezember unter dem Weihnachtsbaum liegen, sind mit Überwachungsfunktionalität ausgestattet. Bei den Geschenken stehen nützliche Haushaltshelfer, Entertainment-Geräte, Gesundheitsprodukte oder Technikspielereien für Alt und Jung hoch im Kurs. Ein Grund für das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein, die Kategorien typischer Präsente aus Datenschutzsicht unter die Lupe zu nehmen und Hinweise zu geben.
Werden Daten gespeichert und übertragen?
Marit Hansen, die Leiterin des ULD Schleswig-Holstein, erläutert:
„Selbstverständlich ist nicht jedes Weihnachtsgeschenk mit einem Datenschutz-Risiko verbunden. Aber man sollte bei technischen Produkten mindestens Folgendes prüfen: Werden Daten gespeichert und übertragen?
Wenn ja: An wen und zu welchem Zweck? Kann man solche Datensammlungen und –weiterleitungen verhindern?“
Das ULD empfiehlt: Besonders genau hinschauen sollte man bei „Smart TV“-Fernsehern und „Smart Home“-Geräten, die das Leben zu Hause technisieren und komfortabler machen sollen und manches Mal völlig unerwartet persönliche Daten abfließen lassen. Auch Produkte für Gesundheit und Wellness verarbeiten hochsensible Daten oft nicht lokal unter der Kontrolle der Nutzerinnen und Nutzer, sondern leiten die Informationen an Anbieter oder Dienstleister weiter.
Einige Geschenke können in die Privatsphäre von anderen eingreifen, z.B. wenn man eine Drohne mit Kamera-Funktion über das Grundstück der Nachbarn fliegen lässt oder mit einer Videoüberwachung den öffentlichen Raum erfasst. Hier gilt es, Rücksicht zu nehmen (und das Datenschutzrecht einzuhalten!), sonst sind Beschwerden und Streitigkeiten vorprogrammiert.
Absicherung gegen unberechtigte Zugriffe von außen
Jedes Gerät, das mit dem Internet verbunden ist, muss gegen unberechtigte Zugriffe von außen abgesichert werden. Selbst vernetztes Spielzeug kann Opfer eines Angriffs aus dem Internet werden. Deswegen sollte man nicht auf die vorkonfigurierte Einstellung vertrauen, sondern muss zumindest Standard-Passwörter unbedingt ändern und Verschlüsselung einschalten, wo es geht.
Marit Hansen hat großes Verständnis dafür, dass nicht alle Beschenkten beim Weihnachtsfest Zeit damit verbringen möchten, Handbücher, AGB-Texte und Datenschutzerklärungen zu studieren: „Die Verantwortung auf die Nutzerinnen und Nutzer abzuladen, ist der falsche Weg. Hier sind die Hersteller und Anbieter gefragt: Produkte und Dienste sollen mit datenschutzfreundlichen Voreinstellungen ausgeliefert werden. Der eingebaute Datenschutz ist heutzutage auf dem Markt leider noch nicht verbreitet. Aus meiner Sicht muss sich dies aber bald ändern, weil die Datenschutz-Grundverordnung ab Mai 2018 „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ fordert. Damit wird hoffentlich das Schenken ohne (Datenschutz-)Reue viel einfacher.“
Das ULD hat die wichtigsten allgemeinen Hinweise in kurzen Texten auf der Webseite zusammengefasst. Dort erfahren alle Interessierten, worauf sie für ein Weihnachtsfest ohne Datenschutzrisiken besonders achten sollten – vom sicheren Online-Einkauf über die Inbetriebnahme der technischen Geschenke bis hin zum Verschicken von Weihnachtsgrüßen per Messenger.
Quelle: Pressemitteilung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein vom 06.12.2016