Externer Datenschutzbeauftragter


Externer Datenschutzbeauftragterexterner Datenschutzbeauftragter

Sie benötigen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten
(dies kann auch ein externer Datenschutzbeauftragter sein), wenn einer der folgenden Punkte in Ihrem Unternehmen gegeben ist:

  • wenn personenbezogene Daten automatisiert erhoben, verarbeitet oder genutzt werden
    und damit i.d.R. mindestens 20 Personen beschäftigt sind;
  • wenn automatisierte Verarbeitungen vorgenommen werden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 DSGVO unterliegen (unabhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer)
  • wenn personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden (unabhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer).

Die Anforderungen an die Bestellpflicht eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten unter der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergeben sich aus Art. 37 Abs. 4 DSGVO in Verbindung mit § 38 BDSG (Gesetzesfassung ab 2018).

Wir übernehmen in Ihrem Unternehmen die Rolle des gesetzlich gem. Art. 37 DSGVO erforderlichen Datenschutzbeauftragten.

Hierzu gehören (typischerweise) folgendes Leistungen:

  • Erstgespräch und Ermittlung des Auftragsumfangs
  • Bestandsaufnahme der datenschutzrechtlich relevanten Vorgänge
  • Erstellung eines auf Ihr Unternehmen abgestimmtes Datenschutzkonzept inklusive eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (Verfahrenverzeichnis)
  • Schulung der Mitarbeiter
  • Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzung und die permanente Umsetzung des Datenschutzes in Ihrem Unternehmen

Bei unserer Arbeit legen wir besonderen Augenmerk darauf, Sie in Ihrem Tagesgeschäft nicht mehr als unbedingt nötig zu stören.

Nach erfolgreichem Abschluß erfüllen Sie die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes und wir melden die Erfüllung der Richtlinien an Ihre zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde.

Es gibt viele Gründ die für einen externen Datenschutzbeauftragten sprechen, wir beraten Sie über die Vorteile.
Die Erstberatung ist für Sie unverbindlich und kostenfrei.