Rechtskonformer Datenschutz im Homeoffice


In der aktuellen Zeit, in der Covid-19 das private und geschäftliche Leben bestimmt, ist Homeoffice in vielen Unternehmen und Institutionen nicht mehr wegzudenken. Organisatorische und technische Maßnahmen zur Einhaltung des Schutzes personenbezogener Daten sind regelmäßig auf die Arbeit in den Räumlichkeiten ausgerichtet. Die Verpflichtung geeignete Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten endet jedoch nicht mit Verlassen des Betriebsgeländes. Daher sollten auch für die Arbeit im Homeoffice entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die einschlägigen Datenschutzgesetze einzuhalten.

Da der Einflussbereich bei der Ausübung der Tätigkeit im Homeoffice durch den Arbeitgeber geringer ist als bei der Ausübung der Tätigkeiten in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers, sind besondere Anforderungen an die Wahl technischer und organisatorischer Maßnahmen zu stellen.

In Bezug auf die technischen Rahmenbedingungen ist der Arbeitgeber verpflichtet geeignete Maßnahmen zu treffen. Dies sollte durch die Bereitstellung geeignete Hard- und/ oder Software (etwas durch VPN-Verbindungen, verschlüsselte Ordner zur Dateiablage, Bereitstellung von Verschlüsselungsmechanismen etc.) geschehen, die ein ausreichendes Schutzniveau bietet.

Um die Einhaltung der Datenschutz-Vorgaben im Einflussbereich der Beschäftigten sicherzustellen, empfiehlt es sich die Beschäftigten hinsichtlich der besonderen Anforderungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Homeoffice zu sensibilisieren. Hierbei sollten die Beschäftigten gesondert auf die Wichtigkeit eines vertraulichen Umgangs mit personenbezogenen Daten, auch gegenüber Haushaltsangehörigen, hingewiesen werden. Dies kann in einer individuellen Vereinbarung zum Datenschutz im Homeoffice festgelegt werden.

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