Bundesdatenschutzbeauftragter und Bundesnetzagentur stellen Leitfaden zur Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten vor


Bundesdatenschutzbeauftragter und Bundesnetzagentur stellen Leitfaden zur Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten vor

Die Bundesnetzagentur und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit haben heute in Hamburg einen gemeinsam entwickelten Leitfaden für eine datenschutzgerechte Speicherung von Verkehrsdaten bei Telekommunikationsanbietern vorgestellt.
Bei datenschutzrechtlichen Kontrollen fallen immer wieder Unternehmen auf, die Verkehrsdaten zu lange speichern, weil die gesetzlichen Regelungen zu großzügig ausgelegt werden. Das Telekommunikationsgesetz regelt zwar, wann Verkehrsdaten gespeichert werden dürfen, aber diese Regelungen sind zum Teil auslegungsbedürftig.

Peter Schaar: Mit der Bekanntgabe unserer Prüfungsmaßstäbe erhält die Telekommunikationswirtschaft ein höheres Maß an Rechtssicherheit. Zugleich werden die Rechte der Betroffenen gestärkt, die an einer datenschutzgerechten Begrenzung der Verarbeitung ihrer Verkehrsdaten interessiert sind. Ich verspreche mir von dem Leitfaden, dass die Unternehmen ihre teilweise deutlich zu langen Speicherfristen reduzieren.

Verkehrsdaten geben Informationen darüber, wer wann mit wem telefoniert hat. Oft sind weitere Informationen enthalten, etwa beim Handy die Standortdaten („Cell-ID“) oder Seriennummer des Handys („IMEI“). Verkehrsdaten werden nicht nur für die Telefonrechnung benötigt, sondern auch für andere Zwecke. Beispielsweise helfen sie bei der Abrechnung von Telefongesprächen. Netzbetreiber dürfen diese Daten in engen Grenzen auch zur Störungsbeseitigung verwenden.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 27.09.2012

Der Leitfaden kann hier auf den Seiten des BFDI heruntergeladen werden.