Datenschutz für Schornsteinfeger


Dass bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (bBSF) einen Schornsteinfeger und DatenschutzDatenschutzbeauftragten bestellen müssen, liegt darin begründet, dass diese als Beliehene öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeiten ausüben und damit wie Behörden oder öffentliche Stellen zu behandeln sind. Für die bevollmächtigten Bezirks-Schornsteinfeger gilt damit die Pflicht nach Art. 37 Abs. 1 lit. a DSGVO, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen – und zwar unabhängig von der Anzahl der mit einer Datenverarbeitung beschäftigten Mitarbeitern, wie es § 38 Abs. 1 BDSG für nichtöffentliche Stellen wie privatwirtschaftlich handelnde Unternehmen vorsieht. Diese Bestellpflicht eines Beauftragten für den Datenschutz für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger wird nach unserem Kenntnisstand auch von Datenschutzaufsichtsbehörden so vertreten bzw. gefordert. Es besteht gem. Art. 37 Abs. 3 DSGVO allerdings auch die Möglichkeit, zusammen mit anderen öffentlichen Stellen einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zu benennen (z.B. über Innungen oder sonstige Verbände).

 

Um diesem Bedarf nach einem Datenschutzbeauftragten nachzukommen, bieten wir speziell für Schornsteinfeger die Tätigkeit als Externe Datenschutzbeauftragte mit auf diese Tätigkeit und Datenverarbeitungssituationen angepassten Leistungen an. Da wir diese Leistungen speziell auf die Situation von Schornsteinfegern angepasst und damit zu einem gewissen Teil auch standardisiert haben, sind die von uns ausgearbeiteten Leistungen relativ unkompliziert und einfach umzusetzen und wir können diese auch zu einem Pauschalpreis anbieten. Hierbei inbegriffen sind unter anderem folgende Leistungen:

  • Bestellung als Datenschutzbeauftragter des Schornsteinfegers oder Bezirksschornsteinfegers und auch
  • Meldung bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde
  • Erstellung des gesetzlich erforderlichen Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 Abs. 1 DSGVO
  • Prüfung der Verarbeitungsprozesse auf datenschutzrechtliche Vereinbarkeit und Ausarbeitung von Optimierungsvorschlägen (falls erforderlich)
  • Schulung der datenverarbeitenden Mitarbeiter des Schornsteinfegers in den Grundlagen des Datenschutzes (Online-Schulung)
  • Bereitstellung von Handlungsempfehlungen im Datenschutz und auch der Datensicherheit
  • Definition von für Schornsteinfeger datenschutzrechtlich relevanten Ablaufprozessen
  • Ansprechpartner für alle Fragen zum Datenschutz (Aufwand hier ist kontingentiert)

 

Mit diesem speziell für die typischen Anforderungen von Schornsteinfegern angepassten Leistungspaket können wir zu einem Pauschalpreis die Leistung als Externer Datenschutzbeauftragter anbieten.

Sprechen Sie uns bei Interesse einfach auf dieses Leistungspaket an!