In der letzten Zeit sieht sich die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. aus dem Kreis ihrer Mitglieder vermehrt mit Meldungen über missbräuchlich anmutende Anfragen zu Betroffenenrechten gem. Art. 15-22 DS-GVO konfrontiert.
Das Vorgehen zielt hierbei darauf ab, unter Aufbau einer Drohkulisse Verantwortliche zur außergerichtlichen Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes in vierstelliger Höhe an den Betroffenen zu bewegen sowie zur Erstattung der angeblich entstandenen Rechtsanwaltskosten.
Die hohe Zahl gleichgelagerter Fälle nimmt die GDD zum Anlass, ihre Mitglieder über die Vorgehens-
weise zu informieren.
Die Hinweise der GDD sind hier als PDF-Datei abrufbar.